Am 14. Oktober 2024 verabschiedete der Rat der Europäischen Union die neue Luftqualitätsrichtlinie, die die Richtlinien von 2004 und 2008 zusammenfasst. Der Text wurde am 20. November 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (Richtlinie 2024/2881).
Die Richtlinie legt neue, strengere Ziele fest, die bis 2030 für eine Reihe von Schadstoffen erreicht werden müssen, darunter Schwebstaub (PM10 und PM2,5) und Stickstoffdioxid. Die neuen Grenzwerte sind enger an die Luftqualitätsrichtlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) angelehnt und werden bis 2050 mit ihnen harmonisiert.
Besteht die Gefahr, dass die neuen Normen bis 2030 nicht eingehalten werden, garantiert die Richtlinie rasche Maßnahmen durch Fahrpläne, die vor 2030 zu erstellen sind. Außerdem werden die Normen im Lichte der neuesten wissenschaftlichen Daten überprüft, um festzustellen, ob sie noch relevant sind.
Die Luftqualität wird in der gesamten EU nach einheitlichen Methoden und Kriterien überwacht. Die Richtlinie bringt weitere Verbesserungen bei der Überwachung und Modellierung der Luftqualität.
Die Richtlinie garantiert allen, die von der Umsetzung der Richtlinie betroffen sind oder betroffen sein könnten, einen fairen und gleichberechtigten Zugang zum Recht. Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger das Recht haben, Schadenersatz zu fordern und zu erhalten, wenn ihre Gesundheit infolge eines Verstoßes gegen die Luftqualitätsvorschriften der Richtlinie geschädigt wurde.
👉 Sie können den offiziellen Text unter folgendem Link herunterladen: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=OJ:L_202402881